Anordnungen (Gericht)
Die auf dieser Seite veröffentlichte Liste erfasst die strukturell urheberrechtsverletzenden Webseiten, für die eine gerichtliche Sperranordnung erlassen wurde, mit dem Aktenzeichen der gerichtlichen Entscheidung. Die Liste enthält zudem die Empfehlungen des Prüfauschusses der CUII nach dem alten CUII-Verhaltenskodex (bis 06/2025). Zu diesen Empfehlungen hat die Bundesnetzagentur eine Unbedenklichkeitserklärung nach der Netzneutralitäts-Verordnung (EU) 2015/2120 abgegeben.
Sofern eine strukturell urheberrechtsverletzende Webseite aufgelistet ist, haben die CUII-Internetzugangsanbieter eine DNS-Sperre eingerichtet.