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Über uns

Die Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII) ist eine unabhängige Stelle. Sie wurde von Internetzugangsanbietern und Rechteinhabern gegründet, um nach objektiven Kriterien prüfen zu lassen, ob die Sperrung des Zugangs einer strukturell urheberrechtsverletzenden Webseite rechtmäßig ist. Ein Prüfausschuss prüft auf Antrag der Rechteinhaber und empfiehlt bei Vorliegen der Voraussetzungen eine DNS-Sperre dieser strukturell urheberrechtsverletzenden Webseite.

Die Empfehlung des Prüfausschusses erfolgt jeweils einstimmig und nur bei eindeutigen Urheberrechtsverletzungen. Die Empfehlung wird der staatlichen Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) übermittelt. Ergibt die Prüfung durch die Bundesnetzagentur, dass eine DNS-Sperre unter den Maßgaben der Netzneutralitätsverordnung (Verordnung (EU) 2015/2120) unbedenklich ist, teilt die CUII dies den Internetzugangsanbietern und den Antragstellern mit.

In diesen Fällen sperren die an der CUII beteiligten Internetzugangsanbieter die entsprechenden Domains der strukturell urheberrechtsverletzenden Webseite.