Empfehlungen

Die auf dieser Seite veröffentlichten Empfehlungen des Prüfausschusses der CUII sind nur ein Teil des zweistufigen Prüfverfahrens. Die Grundlage für eine empfohlene DNS-Sperre bilden erstens die Prüfung und Empfehlung des unabhängigen Prüfungsausschusses der CUII. Zweitens wird diese Empfehlung durch die staatliche Bundesnetzagentur nachgeprüft. Die Bundesnetzagentur gibt eine  Erklärung zur Unbedenklichkeit als zuständige Fachbehörde nach der Netzneutralitäts-Verordnung (EU) 2015/2120 ab, wenn auch sie der Auffassung ist, dass die empfohlene Sperre rechtmäßig ist. Das CUII-Verfahren erfüllt damit eine wichtige Befriedungsfunktion für den begrenzten Bereich klarer Fälle strukturell urheberrechtsverletzender Webseiten. Der Prüfausschuss der CUII gibt seine Empfehlung unabhängig ab.  Weder für die Rechteinhaber noch für die Internetzugangsanbieter folgt aus der Empfehlung des Prüfausschusses ein Anerkenntnis oder eine Zustimmung hinsichtlich der rechtlichen Erwägungen oder der zugrunde gelegten Rechtsgrundlage. Rechteinhaber und Internetzugangsanbieter behalten sich ihre jeweiligen Rechtspositionen vor.